Änderung der Notdienstgebühren
Der Gesetzgeber hat zum 14. Februar 2020 die Abrechnung der tierärztlichen Leistung im Falle der Notdienstbehandlung in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) angepasst.
Wird ihr Tier nun im Notdienst behandelt, fällt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro an und die tierärztlichen Leistungen müssen mind. mit dem 2-fachen Satz nach GOT abgerechnet werden.